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Auftragsverarbeitung

Wenn Sie Klarpost als Verwaltung einsetzen, verarbeite ich in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten. Dafür schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO.

Status

Klarpost befindet sich derzeit in der Pilotphase. Der vollständige Auftragsverarbeitungsvertrag samt aktueller Subprozessor-Liste wird gerade finalisiert und vor dem produktiven Einsatz bereitgestellt.

Für Pilotkundinnen und Pilotkunden stelle ich den AVV auf Anfrage zur Verfügung. Schreiben Sie mir dazu einfach eine E-Mail an martin@klarbeleg.eu.

Datenstandort

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union. Anwendung, Datenbank und Speicher liegen in Deutschland; die KI-Verarbeitung erfolgt bei Auftragsverarbeitern in der EU. Eine Übermittlung in die USA oder andere Drittländer findet nicht statt.

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KI-Posteingang mit Vorgangs- und Fristenautomatik für kleine WEG- und Mietverwaltungen.

Ein Produkt von Klarbeleg, Brandenburg an der Havel.

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